Praxisorganisation

Seit dem 01.01.2002 arbeitet Dr. U. Weiss als Facharzt für Augenheilkunde in der Praxis mit.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (sog. Niederlassungssperre) hat dies leider zu Folge, dass der gesamten Praxis im kassenärztlichen Bereich für die nächsten zehn Jahre eine feste Grenze gesetzt ist, die jegliche Ausweitung der Praxis untersagt.
Die Praxis darf nicht mehr Leistungen (in Punkten bemessen) abrechnen (und damit erbringen), als die Praxis im Jahr vor der Aufnahme des Partners erbracht hat.
Die zugestandene Toleranz von 3% liegt deutlich unter der normalen Schwankungsbreite innerhalb verschiedener Jahre.
Eine andere Art der Zusammenarbeit zwischen zwei niedergelassenen Augenärzten als dieses sog. "job-sharing" ist im kassenärztlichen Bereich in Memmingen nicht zulässig.
Für unsere gesetzlich versicherten Patienten können wir daher unsere Wartezeiten auf einen Termin leider nicht verkürzen; es ist im Gegenteil zu befürchten, dass sich die Engpässe im Terminkalender weiter verschlimmern.
Da all diese Beschränkungen nur im Kassenarztrecht gelten, können wir privat Versicherte und Selbstzahler in unbegrenzten Umfang und damit ohne Einschränkungen annehmen und behandeln.
Dies ist nur eine von vielen Fehlentwicklungen in unserem Gesundheitswesen. Die von den Politikern aller Parteinen in ihren Reden abgelehnte "Zwei-Klassen-Medizin" ist somit leider längst Realität.

Wir sind ständig um Verbesserungen für unsere Patienten bemüht. Zu lange Zeitspannen zwischen Terminvergabe und Behandlungstag und überfüllte Sprechstunden mit langen Wartezeiten für die Patienten und Zeitdruck bei der Behandlung führen immer wieder zu Unzufriedenheit und Stress bei Patienten und beim Praxisteam.
Um diese Situation zu verbessern, haben wir einige organisatorische Änderungen vorgenommen:
Wir begrenzen die Zahl der Patienten konsequenter als bisher, in dem wir keine Termine nachträglich in die Sprechstunde einschieben. Behandlungen, die ohne wochenlange Vorplanung erforderlich sind, werden an die regulären Sprechzeiten angehängt. Notfallbehandlungen erfolgen, soweit möglich, mit kurzfristiger Terminvergabe und sind von vornherein im Terminkalender eingeplant.
Leider führen diese Änderungen dazu, dass wir langfristig noch mehr Engpässe haben als bisher bei der langfristigen Terminvergabe. Um Patienten, die wir sonst abweisen müssten, doch die Behandlung zu ermöglichen, haben wir die
                       offene Mittwochsprechstunde
ohne Terminvergabe eingeführt.
Am Mittwochvormittag werden also Patienten ohne vorherige Anmeldung und Terminvergabe behandelt. Die Behandlung erfolgt in der Reihenfolge des Eintreffens. Da wir auch an diesem Tag nur eine begrenzte Anzahl Patienten behandeln können, erhält jeder Patient – solange die Anzahl möglicher Patienten noch nicht erreicht ist – eine Nummer, nach der die Reihenfolge der Behandlung bestimmt wird.
Bei dieser Organisation der Mittwoch-Sprechstunde werden sich auch stundenlange Wartezeiten nicht vermeiden lassen. Jeder Patient kann aber gerne zwischen Abholung der Nummer und der Behandlung die Praxis verlassen. Der voraussichtliche Zeitpunkt der Behandlung lässt sich grob abschätzen, da man erfahrungsgemäß davon ausgehen kann, dass 4 - 6 Patienten innerhalb einer Stunde behandelt werden können.
Leider ist uns der nächstliegende Weg zur Lösung unserer organisatorischen Probleme verwehrt: wir dürfen im kassenärztlichen Bereich keine zusätzlichen Sprechstunden, z. B. durch Beschäftigung eines weiteren Arztes, anbieten, da wir strengen gesetzlichen Leistungsbeschränkungen unterliegen.